Praxis für Verhaltenstherapie

Psychologische Psychotherapeuten - Alle Kassen

  • Kostenübernahme und Therapieantrag

Psychotherapie wird von der Krankenkasse bezahlt, wenn eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt. Sie können ohne überweisung eines Arztes direkt zu uns kommen (Ausnahme: Sie sind in einem speziellen extra mit der Kasse vereinbarten Hausarztprogramm). Zu Beginn werden bis zu vier Erstgespräche (sogenannte probatorische Sitzungen, jeweils 50 Minuten) durchgeführt. Danach wird ein Antrag an die Krankenkasse zur übernahme der Kosten einer Psychotherapie gestellt. Zum Antrag wird ein kurzer Bericht Ihres (Haus-)Arztes benötigt (Konsiliarbericht), ob eventuell körperliche Erkrankungen vorliegen. Eine Bewilligung der Krankenkasse kann zunächst für 12 und bis zu höchstens 80 Sitzungen gegeben werden. Die Sitzungen finden meist einmal pro Woche statt und dauern 50 Minuten. Hier gibt es aber große Schwankungen: so kann es wichtig sein, bei akuten Krisen sich dreimal pro Woche zu treffen oder bei bestimmten Erkrankungen sogar mehrere Stunden an einem Tag durchzuführen. Andererseits kann es vorkommen, dass z.B. nur alle 4 Wochen ein Termin vereinbart wird, da dies ausreicht.

 

  • Schweigepflicht

Sollte die Therapie mehr als 24 Sitzungen umfassen wird ein anonymer Bericht an einen Gutachter geschickt. Dies ist wichtig, da alles in der Therapie Besprochene unter die Schweigepflicht fällt, d.h. ohne ihr Einverständnis nicht weitergegeben werden darf. Ausnahmen sind hier starke Hinweise auf Selbst- oder Fremdgefährdung (Selbstmord oder Straftaten): in diesem Fall muss die Schweigepflicht gebrochen werden. Vor Beginn der Therapie bitten wir Sie daher, die Schweigepflichtentbindung zu unterzeichnen, damit wir den ärzten Ihres Vertrauens Informationen über die Behandlung geben, uns bei diesen wichtige Informationen einholen oder uns auch über den Behandlungsplan austauschen können.
Es ist ansonsten in Ihrer Entscheidung, mit wem sie über die Inhalte der Therapie sprechen möchten. Es kann sinnvoll sein, sich mit Angehörigen oder Freunden über das, was in der Therapie angesprochen wurde, auszutauschen. Sie sind aber niemanden gegenüber dazu verpflichtet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass auch das Arbeits- oder Sozialamt Sie zwingen kann, ihr Einverständnis zu geben, sich bei uns Informationen zu holen, wenn es um Feststellung der Arbeitsfähigkeit geht. Sie sollten daher genau überlegen, ob sie in einem solchen Fall dem Arbeitsamt gegenüber von der Therapie berichten.

 

  • Einbeziehung von Angehörigen

Es ist oftmals sinnvoll die Angehörigen oder Partner mit in die Therapie einzubeziehen, denn es wirken sich psychische Probleme auf die engen Beziehungen aus. Ebenso können auch familiäre Schwierigkeiten psychische Probleme verstärken. Die Einbeziehung von Angehörigen geschieht aber nur mit Ihrer ausdrücklichen Genehmigung, wenn Ihnen als Patient das sinnvoll erscheint.

 

  • Zwischen Patient und Therapeut

Die Basis für eine erfolgreiche Therapie ist das Vertrauensverhältnis zwischen Therapeut und Patient. Sollten Sie aus irgendeinem Grund mit uns als Therapeuten Schwierigkeiten haben, ist es unbedingt nütig dies anzusprechen. Sie sollten, wenn Sie auch dann mit uns nicht "klarkommen" und dies sich auch nicht ausräumen lässt, eventuell zu einem anderen Therapeuten wechseln. Dies können Sie im Prinzip jederzeit tun. Es handelt sich um eine professionelle Beziehung, das heißt wir stehen als Fachleute zur Verfügung, vermeiden aber jegliche über den Rahmen der Behandlung hinausgehende private Beziehung, damit wir Sie kompetent und unbeeinflusst von privaten Verflechtungen behandeln können.

 

  • Was ist typisch für Verhaltenstherapie

Wir bemühen uns, offen zu sein und verständlich zu machen, worum es uns geht. Es ist also nicht so, dass jede äußerung von Ihnen interpretiert wird und sich der Therapeut im "Hinterstübchen ganz viel denkt". Diese Transparenz (d.h. Sie wissen, "woran Sie sind") ist typisch für die Verhaltenstherapie, die wir anbieten. Verhaltenstherapie orientiert sich daran, Lösungen für die aktuellen Probleme zu erarbeiten. Die Vergangenheit und Kindheit können dazu ein Verständnis bieten, stehen aber nicht unter allen Umständen Mittelpunkt der Therapie. Es geht auch nicht nur um Verhalten, wie man vielleicht vom Begriff "Verhaltenstherapie" her denken sollte, sondern auch Gefühle und Gedanken.

 

  • Eigenbeteiligung und Mitarbeit

Für eine erfolgreiche Therapie sind oft die Dinge entscheidend, die Sie im Alltag zwischen den Sitzungen tun. D.h. Sie benötigen Zeit, um bestimmte therapeutische Aufgaben zu erledigen. Bitte entscheiden Sie vor Beginn der Therapie, ob Sie dies zeitlich leisten können, da aller Erfahrung nach ohne diese aktive Mitarbeit und Eigenbeteiligung keine Veränderung zu erreichen ist. Wir werden auch bei häufigen Absagen oder unregelmäßigem Erscheinen Ihrerseits die Therapie beenden, da nur eine regelmäßige und verbindliche Behandlung sinnvoll ist.

 

  • Therapie soll nützen

Es kann sein, dass es im Laufe der Therapie Phasen gibt, in denen es einem zunächst einmal schlechter geht. Dies ist durchaus normal und sollte in der Therapie besprochen werden. Haben Sie aber nach einiger Zeit das Gefühl, die Therapie bietet keine wirkliche erkennbare Hilfe, so ist es wichtig, dass Sie dies ansprechen, um die Schwierigkeiten auszuräumen. Auch hier könnte ein Therapeutenwechsel richtig sein, da wir uns nicht anmaßen, für alle Menschen als Therapeut gleich passend zu sein. Im Prinzip kann eine Therapie jederzeit beendet werden, wobei es wünschenswert wäre, die Gründe für die Beendigung offen zu legen.

 

  • Verbindliche Termine / Ausfallhonorar

Die mit Ihnen vereinbarten Termine sind ausschließlich für Sie als Patient reserviert. Sie haben entsprechend kaum Wartezeit. Es sind die vereinbarten Termine auch von Ihrer Seite verbindlich. Dies bedeutet, wenn Sie einen Termin nicht rechtzeitig absagen (bis 9.00 morgens des vorhergehenden Tages, sonntags als Textnachricht) werden wir Ihnen persönlich das Ausfallhonorar von 60 € in Rechnung stellen, da im Allgemeinen kurzfristig der Termin nicht mehr anderweitig zu vergeben ist. Weiterhin sind die Kosten für nur von Ihnen erwünschte Gutachten oder Stellungnahmen (z.B. Begründungen für kosmetische Operationen) selbst zu tragen, da die Krankenkasse diese in der Regel nicht übernimmt.

Falls Sie weitere Fragen haben, scheuen Sie sich bitte nicht diese zu stellen.